Unser Elternbeirat im Schuljahr 2011 - 2012
| Frau Katja Bliesze Klasse 4a |
|
Herr Harald Pommer Klasse 4k | stellv. Vorsitzende |
Herr Götz Nowak | Schriftführer |
Herr Wolgang Holler Klasse 3k | Kassier |
Frau Nicole Krahl Klasse 2a | |
Frau Ilknur Danis Klasse 1k | |
Herr Gregor Schmitt Klasse 2k | |
Frau Susanne Haußner Klasse 3a | |
Der Elternbeirat für das Schuljahr 2011/12 traf sich zu seiner 1. Sitzung am Dienstag, 04. Oktober 2011 um 20.00 Uhr im Lehrerzimmer der Schule und wählte Frau Katja Bliesze zu seiner Vorsitzenden.
Am 23.01.2012 fand die 2. Elternbeiratssitzung statt.
Schulleitung, Lehrer und Eltern sollen Partner bei der Erziehung der Kinder sein.
Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule — ein schönes Ziel für alle Beteiligten.
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates sind gesetzlich geregelt.
Der Elternbeirat befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er soll bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mitwirken.
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.
Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden im Rahmen der Elternbeiratssitzungen über die aktuellen Themen an der Schule informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.
Die Aufgaben des Elternbeirates sind unter anderem:
Die Interessen der Schüler und Schülerinnen zu vertreten
Den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
Die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
Über die Verwendung von Lehrmitteln zu beraten
Bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers/einer Schülerin führen können, gehört zu werden
Organisation und Aufgabenübernahme bei schulischen Veranstaltungen (wie z.B. Sommerfest)
Wie wird der Elternbeirat gewählt?
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. An den Volksschulen wird zunächst pro Klasse ein Elternklassensprecher und ein Elternklassensprecher-Stellvertreter gewählt. Alle ersten Elternklassensprecher sind automatisch Mitglied im Elternbeirat.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr (zwei Jahre an Realschulen und Gymnasien).
Pro Jahr finden ca. 3-4 nichtöffentliche Sitzungen des Elternbeirates statt.
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amtes oder der Auflösung des Elternbeirates.