Unser Elternbeirat  im Schuljahr 2011 - 2012                                                                                         

Frau Katja Bliesze
Klasse 4a


Vorsitzende 


Herr Harald Pommer
Klasse 4k

stellv. Vorsitzende 

Herr Götz Nowak
Klassse 1a

Schriftführer


Herr Wolgang Holler
Klasse 3k

 Kassier

Frau Nicole Krahl
Klasse 2a

 

Frau Ilknur Danis
Klasse 1k

 

Herr Gregor Schmitt
Klasse 2k



Frau Susanne Haußner
Klasse 3a

 

Der Elternbeirat für das Schuljahr 2011/12 traf sich zu seiner 1. Sitzung am Dienstag, 04. Oktober 2011 um 20.00 Uhr im Lehrerzimmer der Schule und wählte Frau Katja Bliesze zu seiner Vorsitzenden.

Am 23.01.2012 fand die 2. Elternbeiratssitzung statt.

Schulleitung, Lehrer und Eltern sollen Partner bei der Erziehung der Kinder sein.

Ein harmo­nisches und lebendiges Miteinander an der Schule — ein schönes Ziel für alle Beteiligten.

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates sind gesetzlich geregelt.

Der Elternbeirat befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er soll bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit­wirken.

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.

Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden im Rahmen der Elternbeiratssitzungen über die aktuellen Themen an der Schule informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anony­mität.

Die Aufgaben des Elternbeirates sind unter anderem:

Die Interessen der Schüler und Schülerinnen zu vertreten

Den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen

Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen

Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten

Die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten

Über die Verwendung von Lehrmitteln zu beraten

Bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers/einer Schülerin führen können, ge­hört zu werden

Organisation und Aufgabenübernahme bei schulischen Veranstaltungen (wie z.B. Sommerfest)

Wie wird der Elternbeirat gewählt?

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. An den Volksschulen wird zunächst pro Klasse ein Elternklassensprecher und ein Elternklassensprecher-Stellvertreter gewählt. Alle ersten Elternklassensprecher sind automatisch Mitglied im Elternbeirat.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr (zwei Jahre
an Realschulen und Gymnasien).

Pro Jahr finden ca. 3-4 nichtöffentliche Sitzungen des Elternbeirates statt.

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kin­des aus der Schule, der Niederlegung des Amtes oder der Auflösung des Elternbeirates.